Die Aktion rief bundesweit Entsetzen hervor: 30 Personen erschienen am Abend des 3. Dezembers 2021 mit Fackeln vor dem Wohnhaus der Gesundheitsministerin von Sachsen, Petra Köpping (SPD), um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren. Kurz danach veröffentlichte die vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Organisation „Freie Sachsen“ ein Video von der Kundgebung: auf Telegram. Natürlich auf Telegram, ist man geneigt zu schreiben: Querdenken, Rechtsradikalismus, Verschwörungserzählungen, Staatsferne – diese eher negativ besetzten Themen verbinden viele mit diesem Messenger. Doch seine Unabhängigkeit, die ausgeprägte Rede- bzw. Schreibfreiheit, die kaum vorhandene Regulierung sind in anderen Zusammenhängen auch positiv zu bewerten.
Der Medienbildungshub hat sich dieses zwiespältige Bild des Messengers näher angeschaut: Was ist Telegram – Messenger oder eher ein soziales Netzwerk? Und was hat diese Einordnung mit dem (noch relativ neuen) Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu tun? Wie gehen Fernsehsender und Nachrichtenportale mit Beiträgen auf Telegram um? Was sollten Medienschaffende und Mediennutzer*innen beachten, wenn sie Telegram als Informationsquelle nutzen? Neben Antworten zu diesen Fragen finden sich am Ende des Artikels auch noch ein paar kommentierte Linktipps!
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